Feldhilfe:
(2014)
... hat einen Freiwilligendienst absolviert.
Wählen Sie als Antragsgrund bitte "Freiwilligendienst " aus, wenn Ihr Kind im Jahr 2014 einen der folgenden Dienste absolviert hat.
- ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstes oder
- ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstes oder
- einen Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder
- einen Europäischen Freiwilligendienst oder
- einen anderen Dienst im Ausland im Sinne des § 14 b des Zivildienstgesetzes oder
- einen entsicklungspolitischen Freiwilligendienst oder
- einen Freiwilligendienst "aller" Generationen.
Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie Anspruch auf den Kinder- und Erziehungsfreibetrag, wenn Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.