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Feldhilfe: (2014) Einheitswert-Aktenzeichen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einheitswert-Aktenzeichen

Geben Sie bitte stets das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" zu finden.

Hinweis: Bitte geben Sie das Einheitswert-Aktenzeichen ohne Sonderzeichen (z. B. "Leerzeichen", "/" oder ".") ein.