Feldhilfe:
(2014)
... selbstgenutzt?
Geben Sie bitte an, ob die Wohnung selbstgenutzt wurde.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine Anlage V auszufüllen.