Feldhilfe:
(2014)
Steuerfreie Einkünfte (Teileinkünfteverfahren)
Geben Sie hier bitte steuerfreie Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit an, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.
Der steuerfreie Teil beträgt nach § 3 Nr. 40 EStG 40% der Einkünfte.
Prüfen Sie genau welchen Betrag der Teileinkünfte bescheinigt wurde. Es kann sein, dass Sie den steuerfreien Teil heraus- oder umrechnen müssen.