Feldhilfe:
(2014)
Kosten für ÖPNV
Geben Sie hier an, welche Kosten Ihnen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs entstanden sind. Dazu zählen u.a.
- Einzelfahrscheine
- Wochenkarte
- Taxifahrt
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag von 4.500 Euro übersteigen.
Die tatsächlichen Fähr- und Flugkosten tragen Sie bitte auf der Seite "Fähr- und Flugkosten" ein. Für die An- und Abfahrten zu und von Fähr- und Flughäfen gilt die Entfernungspauschale.