Feldhilfe:
(2014)
Familienstand
Der Familienstand hat Auswirkungen auf die Steuerveranlagung und damit auf die Steuerberechnung, die je nach dem nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif erfolgt.
- Wählen Sie "ledig", wenn Sie am 31.12.2014 weder verheiratet, geschieden oder verwitwet waren.
- Wählen Sie "verheiratet", wenn Sie am 31.12.2014 verheiratet waren und von Ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt lebten.
- Wählen Sie "eingetragenen Lebenspartnerschaft", wenn Sie am 31.12.2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und von Ihrem Partner nicht getrennt lebten.
- Wählen Sie "geschieden", wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2015 aufgelöst wurde.
- Wählen Sie "dauernd getrennt lebend", wenn Sie am 31.12.2014 bereits auf Dauer von dem Ehepartner getrennt lebten aber immer noch verheiratet waren.
- Wählen Sie "verwitwet", wenn Sie am 31.12.2014 Witwe/r waren und vor dem Tod des Ehepartners nicht dauernd getrennt gelebt hat.
- Wählen Sie "verwitwet nach Trennung", wenn Sie am 31.12.2014 Witwe/r waren, aber bereits vom Ehepartner getrennt lebten.