Feldhilfe:
(2014)
Spenden an unabhängige Wählervereinigungen
Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie Spenden und Beiträgen an unabhängige Wählervereinigungen geleistet haben.
Diese Zahlungen können bis zur Höhe von 1.650 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartnern: 3.300 Euro) z u 50% (maximal also 825 Euro bzw. 1.650 Euro) direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.
Der darüber hinausgehende Betrag ist nicht begünstigt