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Feldhilfe: (2014) Steuervergünstigung nach § 10 g EStG

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Steuervergünstigung nach § 10 g EStG

Wenn Sie einen Abzugsbetrag nach § 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, geltend machen wollen, setzen Sie hier bitte ein Häkchen.

Dazu gehören insbesondere leerstehende Baudenkmäler.