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Feldhilfe: (2014) Art der Leistung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Art der Leistung

Tragen Sie hier bitte ein, was für Einkommensersatzleistungen Sie im 2014 erhalten haben. Ist Ihre Einkommensersatzleistung nicht in der Auswahlliste enthalten, können Sie auch eine beliebige Bezeichnung eintragen.

Zu den Lohn- bzw. Entgeltersatzleistung zählen:

  • Arbeitslosengeld
  • Insolvenzgeld
  • Krankengeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Übergangsgeld
  • Altersübergangsgeld
  • Unterhaltsgeld als Zuschuss
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt
  • Eingliederungshilfe
  • Verletztengeld
  • Verdienstausfallentschädigung
  • Vorruhestandsgeld

Die Ersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden die Beträge bei Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Den Vorgang nennt man Progressionsvorbehalt.

Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gehört hier nicht hin. Diese Beträge unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und müssen daher nicht in der Steuererklärung angegeben werden.