Feldhilfe:
(2014)
Der Ehemann hat die Pflege durchgeführt.
Haben Sie die Pflegeleistungen alleine erbracht?
Den Pflegepauschbetrag von 924 Euro können Sie geltend machen, wenn Sie eine ständig hilflose Person pflegen. Die Pflege muss in der Wohnung der hilflosen Person oder in Ihrer Wohnung im Inland geleistet werden und unentgeltlich erfolgen.