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Feldhilfe: (2014) Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt (Mini-Jobs)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt (Mini-Jobs)

Setzen sie hier ein Häkchen, wenn Sie in Ihrem Privathaushalt in einer Miet-/Eigentumswohnung oder einem Haus, jemanden im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) angestellt haben.

Als Nachweis dient die von der Minijob-Zentrale (der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft - See - Bahn) am Jahresende erteilte Bescheinigung.

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent  der Aufwendungen (maximal 510 Euro).