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Feldhilfe: (2014) Betrag

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Betrag

Geben Sie die Aufwendungen an, die für die geringfügige Beschäftigung entstanden sind, wenn es sich um einen sog. Mini-Job mit Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens handelt.

Zu den Aufwendungen gehören z.B.:

  • Bruttolohn,
  • Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung,
  • Lohn- und Kirchensteuer, sowie der Solidaritätszuschlag,
  • Umlagebeiträge,
  • Verpflegung und Unterkunft bei Au-pair

Wichtig: Wurden die Aufwendungen bar bezahlt, ist ein Abzug der Steuerermäßigungen nicht möglich!