Feldhilfe:
(2014)
Bezeichnung der Handwerkerleistung
Geben Sie die Bezeichnung der Handwerkerleistung an, die in Ihrem Haushalt ausgeführt wurde.
Für die folgenden Handwerkerleistung können Sie die Steuerermäßigung beantragen, wenn die Arbeiten in Ihrem Haushalt durchgeführt wurden:
- Schornsteinfeger
- Reparatur, Austausch oder Wartung der Heizung
- Aufzugswartung
- Hausreinigung
- Reparaturarbeiten (Waschmaschine, Herd, Computer, Fernseher, etc.)
- Schönheitsreparaturen (Streichen, Lackieren, Tapezieren)
- Renovierungsarbeiten (Bad, Dach, Heizung, etc.)
- Fassadenanstrich
- Reparatur, Austausch oder Wartung der Gas-, Elektro-, Wasserinstallationen
- Schlüsseldienst / Austausch Schlösser
- Gartengestaltung
- Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
- Schlüsseldienst / Austausch Schlösser
... und vieles andere mehr!
Wichtig: Die Steuerermäßigung erhalten Sie nur für die Arbeitsleistung und die Maschinen- und Fahrtkosten, nicht jedoch für das Material.