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Feldhilfe: (2014) Betrag

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Betrag

Geben Sie den Betrag (inkl. USt.) ein, der Ihnen in Verbindung mit der Erbringung von Handwerkerleistung in Ihrem Haushalt entstanden sind.

Erfassen Sie hier nur den auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag für die Arbeitsleistung und Fahrtkosten inklusive der gezahlten Umsatzsteuer.

Die Aufwendungen müssen nachgewiesen werden. Dazu benötigen Sie

  • die Rechnung und
  • einen Nachweis, dass die Zahlung auf das Konto des Empfängers erfolgt ist (Kontoauszug, Bareinzahlungs- oder Überweisungsbeleg).

Wichtig: Wurden die Aufwendungen bar bezahlt, ist ein Abzug der Steuerermäßigungen nicht möglich! Bezahlen Sie den Dienstleister daher nie bar gegen Quittung.

Als Mieter / Wohnungseigentümer erhalten Sie jährlich eine Nebenkosten- / Hausgeldabrechnung. Für die darin enthaltenen Aufwendungen für Handwerkerleistung dürfen Sie ebenfalls eine Steuerermäßigung beantragen. Als Nachweis erhalten Sie vom Vermieter oder der Hausverwaltung eine Bescheinigung über die Höhe der Handwerkerleistung.

Wichtig: Die Steuerermäßigung erhalten Sie nur für die Arbeitsleistung und die Maschinen- und Fahrtkosten, nicht jedoch für das Material.