Die Identifikationsnummer der unterstützten Person ist notwendig, damit Ihre Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die unterstützte Person ist daher Ihnen gegenüber verpflichtet, die Identifikationsnummer bekannt zu geben.
Teilt Ihnen die unterstützte Person die Identifikationsnummer nicht mit, sind Sie berechtigt diese beim zuständigen Finanzamt zu erfragen.