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Feldhilfe: (2016) lt. Nr. 4 oder Nr. 8a der Leistungsmitteilung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): lt. Nr. 4 oder Nr. 8a der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 4 oder Nr. 8a der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Hierunter fallen Zahlungen einer Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung.

Tragen Sie hier auch Renten aus einer Zusatzversorgung (z.B. VBL) an, wenn es sich um eine lebenslange Rente (z.B. Witwenrente) handelt.

Die Leibrente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Rente zur Ermittlung des Ertragsanteils.