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Feldhilfe: (2016) Ich beantrage die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ich beantrage die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen.

Wählen Sie hier, ob Sie als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen beantragen wollen:

  • bei im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten oder Lebenspartner
  • bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU oder der EWR tätig sind.

Als Nachweis reichen Sie bitte zusammen mit Ihren Steuerunterlagen den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit ein.

Wichtig: Die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte beider Ehegatten sind auf der Seite "Antrag auf inländische Steuerpflicht" anzugeben.