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Feldhilfe: (2021) Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung

Tragen Sie hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund

  • einer freiwilligen Versicherung,
  • einer Höherversicherung oder
  • einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern, z. B.für
    • selbständig tätige Hebammen mit Versicherungspflicht
    • selbständige Künstler und Publizisten (Beiträge der Künstlersozialkasse).

Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.

Beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.