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Feldhilfe: (2021) Datum des Bauantrages

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Datum des Bauantrages

Für die Erhaltungsaufwendungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland können Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen werden.

Wurde der Bauantrag nach dem 31.12.2003 gestellt, können 9 % der Aufwendungen pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Das gilt auch, wenn die Bauunterlagen nach dem 31.12.2003 eingereicht wurden.

Erfolgt der Bauantrag dagegen bereits vor dem 01.01.2004 können sogar 10 % der Aufwendungen pro Jahr abgezogen werden.

Die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG können Sie nach Abschluss der Baumaßnahme berücksichtigen.

Die Förderung kann maximal für 10 Jahre in Anspruch genommen werden.