Feldhilfe:
(2023)
als
Wählen Sie hier aus, warum Sie nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Wählen Sie bitte zwischen:
- Student
- Werkstudent
- Praktikant
- Schüler im Praktikum
- Sonstige Tätigkeit
Wichtig: Wenn Sie als Student/Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wird die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Es handelt sich dann um ein "normales" Angestelltenverhältnis. Wählen Sie in diesem Fall als Tätigkeit "Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" aus.