Feldhilfe:
(2023)
Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung
Tragen Sie hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund
- einer freiwilligen Versicherung,
- einer Höherversicherung oder
- einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern, z. B. für
- selbständig tätige Hebammen mit Versicherungspflicht
- selbständige Künstler und Publizisten (Beiträge der Künstlersozialkasse).
Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.
Beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.