Feldhilfe:
(2023)
Telekommunikationskosten
Geben Sie hier Ihre Ausgaben für Telefon, Internet usw. an.
Nutzen Sie Ihr Privattelefon auch für betriebliche bzw. berufliche Gespräche, sind die Kosten mit dem beruflichen Nutzungsanteil als Betriebsausgaben absetzbar. Gleiches gilt für die betriebliche Nutzung eines privaten Internetanschlusses. Entweder tragen Sie hier die Gesamtkosten als Betriebsausgaben ein und müssen dann bei den Betriebseinnahmen den Privatanteil als Nutzungsentnahme hinzurechnen, oder Sie geben von vornherein hier nur den betrieblichen Kostenanteil an und können sich dann die Angabe des Privatanteils als Nutzungsentnahme ersparen.
Zur Ermittlung des beruflichen Nutzungsanteils haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Pauschalabrechnung oder
- Einzelnachweis