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Feldhilfe: Angaben für die Ehefrau

Wählen Sie aus, wie die Ehefrau krankenversichert ist.

Diese Angabe ist für die Ermittlung der unterschiedlichen Höchstbeträge notwendig. Je nach Auswahl können die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro oder von 1.900 Euro berücksichtigt werden.

(1) Wenn die Ehefrau ganz oder teilweise in der Krankenversicherung des Ehemanns mitversichert ist, wählen Sie die Option (1) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 1.900 Euro.

(2) Wenn die Ehefrau die Krankenversicherung nicht komplett selbst zahlt, wählen Sie die Option (2) aus. Dies ist der Fall, wenn:

  • die Ehefrau z. B. vom Arbeitgeber, der Rentenversicherung oder einer öffentlichen Kasse einen Zuschuss / eine Beihilfe zur Krankenversicherung erhält.
  • ein Teil der Beiträge der Ehefrau z. B. vom Arbeitgeber oder der Rentenversicherung bezahlt wurde.
  • die Ehefrau in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert ist.

Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 1.900 Euro.

(3) Wenn die Ehefrau die Krankenversicherung komplett selbst trägt, wählen Sie die Option (3) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 2.800 Euro.

(4) Wenn die Ehefrau nicht krankenversichert ist, wählen Sie die Option (4) aus. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in diesem Fall 2.800 Euro.