Feldhilfe:
Bestand die Zweitwohnung über das Jahr 2024 hinaus?
Wählen Sie "ja" aus, wenn der doppelte Haushalt im Jahr 2024 aufgelöst wurde.
Wählen Sie „nein“ aus, wenn der doppelte Haushalt auch im Jahr 2025 bestand bzw. besteht.
Wichtig: Sie können anlässlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.