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Feldhilfe: 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung

Nummer 29 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags"

Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie Sterbegeld oder Kapitalabfindungen. Diese geben Sie in Zeile 32 an.