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Feldhilfe: Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen

Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen ausgewiesen, geben Sie diese hier bitte an.

Die eingetragenen Zuschüsse werden automatisch bei den Vorsorgeaufwendungen im Bereich "Sonstige Versicherungen" berücksichtigt.