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Feldhilfe: Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zur Zukunftssicherung

Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zur Zukunftssicherung ausgewiesen, geben Sie diese hier bitte an.

Wichtig: Arbeitgeberzuschüsse zur Zukunftssicherung sind nur relevant, wenn die erste Einzahlung in die Versorgungskasse vor dem 1. Januar 2015 stattgefunden hat. Dies tritt ein, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2005 begonnen wurde.

Die eingetragenen Zuschüsse werden automatisch bei den Vorsorgeaufwendungen im Bereich "Sonstige Versicherungen" berücksichtigt.