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Feldhilfe: 28. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 28:

"Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung"

Hinweis: Dieser Wert wird nicht bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.