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Feldhilfe: Steuerfreier Anteil der Teileinkünfte
Steuerfreier Anteil der Teileinkünfte

Tragen Sie hier steuerfreie Einkünfte ein, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.

60 % der Erträge und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. Aktien, GmbH-Anteile) sind steuerpflichtig, ebenso 60 % der dazugehörigen Werbungskosten. Das Teileinkünfteverfahren gilt anstelle der Abgeltungssteuer bei wesentlichen Beteiligungen (z.B. Betriebsvermögen oder bedeutenden Privatbeteiligungen).

Beteiligungen im Betriebsvermögen: Dividenden und Ausschüttungen (60 % steuerpflichtig) sind in der Anlage G oder S anzugeben. Der steuerfreie Anteil beträgt 40 % (§ 3 Nr. 40 EStG).