Für jede selbständige Tätigkeit ist die Bilanz oder EÜR elektronisch zu übermitteln.
Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind und für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen bis zur Ehrenamtspauschale (840 Euro) oder Übungsleiterpauschale (3.000 Euro) erhalten, können Papierformulare nutzen.