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Feldhilfe: - davon per Sammelbeförderung (unentgeltlich oder verbilligt) zurückgelegt

Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer an, die Sie auf dem Weg zur Arbeitsstätte im Rahmen einer sogenannten Sammelbeförderung unentgeltlich oder verbilligt zurückgelegt haben.

Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Beförderung mehrerer Arbeitnehmer organisiert und veranlasst. Sie darf nicht in die Entscheidungsbefugnis des Arbeitnehmers fallen.

Eine freiwillige Fahrgemeinschaft ist keine steuerfreie Sammelbeförderung.

Wichtiger Hinweis: Bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung können Sie seit 2004 keine Entfernungspauschale mehr geltend machen. Das bedeutet, wenn Sie hier eine Eintragung machen, wird die Entfernungspauschale für diese Teilstrecke nicht angerechnet.

Beispiel: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 10 Kilometer, die Sie vollständig per Sammelbeförderung zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld ebenfalls 10 Kilometer ein. Die Entfernungspauschale würde dann 0,00 Euro betragen.

Nachkommastellen bei den Kilometerangaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Entfernungspauschale abgerundet. Oftmals wird im Steuerrecht zu Ihren Gunsten aufgerundet, bei der Entfernungspauschale lässt dies der Gesetzgeber leider nicht zu.