Feldhilfe:
Beiträge zu einer ausländischen Pflegeversicherung
Geben Sie hier die im Jahr 2024 gezahlten Versicherungsbeiträge zu einer ausländischen Pflegeversicherung oder einer ausländischen Pflege-Pflichtversicherung, die mit einer inländischen gesetzlichen Pflegeversicherung vergleichbar ist, an.
Erfassen Sie hier keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 26 - "Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung" - enthalten sind.
Die Eingabe wird in Zeile 33 der "Anlage Vorsorgeaufwand" übertragen.