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Feldhilfe:      Bezeichnung des steuerpflichtigen Arbeitslohns
+ zuzüglich steuerpflichtiger Arbeitslohn nach deutschem Recht

Wenn in Ihrem Bruttoarbeitslohn Gehaltsteile enthalten sind, die nach ausländischem Recht steuerfrei, aber nach deutschem Recht steuerpflichtig sind, tragen Sie diese hier ein. Beispiele hierfür sind:

Bonuszahlungen: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Erfolgsbeteiligungen: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Vergütungen für Überstunden: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Dienstwagen: Nutzung im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Fügen Sie auch Beträge hinzu, die zusätzlich zu Ihrem Arbeitslohn hinzukommen und nach deutschem Recht steuerpflichtig sind. Dies können zusätzliche Vergütungen oder Leistungen sein, die nicht bereits im Bruttoarbeitslohn enthalten sind.

Hinweis: Steuerpflichtiger Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) ist hier nicht anzugeben.