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Feldhilfe: Rentenanpassungsbetrag

Tragen Sie hier den Rentenanpassungsbetrag ein, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahr nach dem Rentenbeginn angepasst wurde.

Vielen Rentnern ist nicht klar, dass grundsätzlich jede Rentenerhöhung zu 100 % steuerpflichtig ist. Der Rentenanpassungsbetrag ist die Summe aller Rentenerhöhungen ab dem dritten Rentenjahr. Ein Beispiel: Bei Renteneintritt im Jahr 2008 betrug die Gesamtjahresrente 12.500 Euro und im aktuellen Steuerjahr 14.200 Euro. Die Differenz zwischen 14.200 Euro und 12.500 Euro ist dann der Rentenanpassungsbetrag in Höhe von 1.700 Euro, der im Jahr 2024 angegeben werden muss.

Der Rentenanpassungsbetrag wird derzeit leider nicht auf der Rentenmitteilung gesondert ausgewiesen. Das heißt, Ihnen werden die Informationen nur auf Nachfrage mitgeteilt.

Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung die kostenlose Bescheinigung "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" mit unserm Musterschreiben an. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.

Nutzen Sie auch das Service-Telefon 0800 1000 480 70 der Deutschen Rentenversicherung.