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Feldhilfe: Nachträgliche Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 2a EStG)

In dieses Feld tragen Sie Kosten ein, die nach dem Erwerb Ihres Anteils an der Kapitalgesellschaft entstanden sind und den Wert Ihrer Beteiligung erhöhen. Diese Kosten können in bestimmten Fällen steuerlich berücksichtigt werden.

Beispiele für nachträgliche Anschaffungskosten:

  • Nachschüsse: Zahlungen, die Sie leisten, um die finanzielle Situation der Gesellschaft zu stabilisieren.
  • Darlehensverluste: Ausfälle aus Darlehen, die Sie der Gesellschaft gewährt haben, wenn das Darlehen als gesellschaftsrechtlich veranlasst gilt.
  • Verlustübernahmen: Zahlungen zur Deckung von Verlusten der Gesellschaft, wenn Sie als Gesellschafter zur Verlustübernahme verpflichtet sind.