Feldhilfe:
Identifikationsnummer der gepflegten Person
Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person ein. Diese finden Sie üblicherweise auf dem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf Schreiben des Finanzamtes. Alternativ kann die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden und wird per Post zugeschickt.
Ohne die Angabe der Identifikationsnummer wird der Pflege-Pauschbetrag nicht mehr gewährt.
Die Angabe ist nur erforderlich, wenn die gepflegte Person in Deutschland gemeldet ist. Für Personen mit ausländischem Wohnsitz entfällt die Pflicht zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummer.