Feldhilfe:
Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Rechnungsbetrag)
Geben Sie hier die anteilig auf Sie umgelegten Aufwendungen für Handwerkerleistungen ein, die von der Hausverwaltung beauftragt wurden.
Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnehmen Sie Ihrer Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".
In der Bescheinigung nach § 35a EStG werden oft die gesamten Handwerkerkosten als Summe ausgewiesen, die Lohnkosten, Maschinen- und Fahrtkosten umfasst. In diesem Fall können Sie denselben Betrag sowohl in das Feld „Rechnungsbetrag“ als auch in das Feld „darin enthaltene Lohnanteile“ eintragen.