Feldhilfe:
(2014)
29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag
Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 29 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags"
Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen wie z.B. Sterbegeld oder Kapitalabfindungen. Diese geben Sie bitte in Zeile 32 an.