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Lohnsteuerbescheinigung

 

Auf den folgenden Seiten können Sie die Angaben aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder - wenn Sie bei unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt waren - aus mehreren Lohnsteuerbescheinigungen erfassen.

 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Lohnsteuerbescheinigung



Gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr?

Nein. Seit dem Jahr 2010 werden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr versendet, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. So soll die Kommunikation zwischen den Bürgern und dem Finanzamt vereinfacht werden.

Seit 2013 werden alle Daten, die Arbeitgeber für den monatlichen Lohnsteuerabzug benötigt und die bisher auf der Lohnsteuerkarte aus Pappe enthalten waren, in einer Datenbank der Finanzverwaltung für den Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt. Diese Daten werden als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet:

  • Lohnsteuerklasse,
  • Faktor bei Steuerklasse IV,
  • Familienstand,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Religionszugehörigkeit des Ehegatten,
  • Zahl der Kinderfreibeträge,
  • Pauschbetrag für Behinderte / Hinterbliebene,
  • Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen),
  • Frei- und Hinzurechnungsbetrag bei Geringverdienern.

(2014): Gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr?



Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?

Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie in der Regel am Ende des Jahres oder zum Jahresanfang von Ihrem Arbeitgeber. Haben Sie diese nicht erhalten, fordern Sie sie von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.

Wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die für den monatlichen Lohnsteuerabzug maßgebend waren.

(2014): Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?



Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, klicken Sie auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen

Tipp: Haben Sie einen Nebenjob auf geringfügiger Basis? Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.

Sollte es sich um einen Minijob handeln, für den Sie dem Arbeitgeber Ihre Zustimmung zum Lohnsteuerabzug gegeben bzw. Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) freigegeben haben, müssen Sie die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.

(2014): Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?

Feldhilfen

Name Ihres Arbeitgebers

Geben Sie hier den Name des Arbeitgebers an, der die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt hat.

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, klicken Sie auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen.