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Wo werden Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten eingetrragen?
Die Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten erfassen Sie bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Bereich "Weitere Einnahmen > Steuerfreie Aufwandsentschädigungen".
Bei einer ehrenamtlichen nebenberuflichen Tätigkeit für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft bleiben nach § 3 Nr. 26a EStG jährlich 720 Euro Ihrer Einnahmen steuerfrei, wenn Sie keine höheren Ausgaben nachweisen.
(2014): Wo werden Aufwandsentschädigungen von Gemeinderäten eingetrragen?